Teilnehmen
Sie führen beziehungsweise tragen das unternehmerische Risiko für ein Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel, Umwelt, Kultur, Soziales oder aus dem Dienstleistungssektor, das Sie zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023 in Sachsen gegründet oder übernommen haben? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Der Sächsische Gründerinnenpreis wird in zwei Kategorien verliehen. Im Bereich »Neugründung« wird ein Unternehmen geehrt, das zum 31. Dezember 2023 kürzer als drei Jahre am Markt war (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023).
In der Kategorie »Wachstumsunternehmen« zeichnen wir eine Gründerin aus, deren Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits länger als drei Jahre besteht (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: Januar 2017 bis 31. Dezember 2020).
Als Gewinnerin erwartet Sie jeweils ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Bewertungskriterien
Das Bewertungsverfahren verläuft zweistufig. In der ersten Runde nominiert eine unabhängige Jury die besten Konzepte für die zweite Wertungsrunde. In einer zehnminütigen Präsentation stellen die Nominierten dieser Wertungsrunde der Jury ihre Geschäftsideen und -konzepte vor. Die Bewertung der Ideen orientiert sich an folgenden Aspekten:
- Vision und Unternehmensleitbild
- Unternehmensstrategie und -ziele
- Geschäftsmodell
- Stärken und Schwächen
- Leistungsprofil
- Beschreibung des Innovationsgrades neuer Produkte und Dienstleistungen
- Marketing- und Vertriebskonzeption
- Nachhaltigkeit
- Soziales Engagement